Die Hinterbliebenen können virtuelle Kerzen anzünden und Beileidsbekundungen hinterlegen. Je nach Einstellung müssen Beileidsbekundungen zunächst genehmigt werden, bevor sie veröffentlicht werden.
Im Kundenportal kann der Angehörige oder Bestatter intuitiv Einstellungen ändern, Termine veröffentlichen oder Beileidsbekundungen moderieren.
Die nahtlose Integration mit der memilius Bestattersoftware spart dem Bestatter Zeit bei der Erstellung.
Mehr Menschen kommen mit Ihrem Bestattungshaus in Kontakt
Automatische Datenübernahme aus der Bestattersoftware
Individuelles Logo & Firmenfarben
Die nächsten Angehörigen wollen, dass andere Personen etwas später zur Trauerfeier erscheinen? Der Trauerfeier-Termin kann bequem vor der Veröffentlichung bearbeitet werden.
Nein, aufgrund der engen Integration zur memilius Bestattersoftware kann das Gedenkportal nicht einzeln gebucht werden.
Ja, die Angehörigen können über das memilius Kundenportal einfach selbst entscheiden, welche Daten veröffentlicht werden. So kann ein Trauerfeier-Termin beispielsweise vor der Veröffentlichung auch nochmal bearbeitet werden.
Ja, jede Filiale kann ein eigenes Gedenkportal haben. Sie können pro Filiale ein individuelles Logo hinterlegen sowie das Farbschema anpassen.
Im Kundenportal kann die Gedenkseitenverwaltung für den Kunden ausgeblendet werden. Dann übernehmen Sie als Bestatter selbst die Verwaltung der Seite.
Nein, Sie können ohne Kosten unbegrenzt viele Gedenkseiten veröffentlichen. Es gelten lediglich die normalen Softwarekosten der memilius Bestattersoftware.
Lassen Sie uns über Ihre individuelle Situation im unverbindlichen Erstgespräch sprechen.